Absenzen und Dispensationen

 

-  Eltern/Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, Ihr Kind gemäss Stundenplan in den Kindergarten oder in die Schule zu schicken. Eltern, die ihr Kind mit Absicht nicht zur Schule schicken, können gebüsst werden.

 

- Die Eltern teilen den Lehrpersonen die Gründe für die Absenz Ihres Kindes mit: Voraussehbare Absenzen sind im Voraus der betroffenen Lehrperson zu melden. Nicht voraussehbare Abwesenheiten sollten am Morgen vor Schulbeginn telefonisch ins Lehrerzimmer gemeldet werden. 

 

- Für die Bewilligung von Dispensationen muss vier Wochen im Voraus ein schriftlich begründetes Gesuch bei der Schulleitung eingereicht werden. Dispensationen können gewährt werden aus Gründen wie: Feiern von hohen religiösen Feiertagen, wichtige Familienereignisse usw.

 

Halbtage

 

Die Eltern haben für ihr Kind Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann es ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Möchten Sie für Ihr Kind einen freien Halbtag in Anspruch nehmen, teilen Sie dies der Klassenlehrperson zwei Tage im Voraus mit. Füllen Sie dazu die Formularabschnitte aus, die Sie zu Beginn des Schuljahres erhalten haben.

 

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