Schulhausordnung

  1. Das Schulhaus darf erst 5 Minuten vor Schulbeginn betreten werden.

  2. Das Essen, Trinken und Kaugummi kauen ist in den Klassenzimmer untersagt. Die Konsumation von Suchtmitteln (Rauchwaren, Alkohol, Drogen, Schnupftabak…) auf dem Schulareal, wie auch an Schulanlässen (Schulreise, Ausflüge) ist verboten.

  3. Spielzeuge (Scooter, Hockeyschläger, elektronische Spiele, etc.) bleiben während der ganzen Unterrichtszeit im Korridor versorgt. Scooter dürfen nur zusammengeklappt ins Schulhaus getragen werden.

  4. Die Benützung des Natels während des Unterrichts und den Pausen ist untersagt. Die Verantwortung über den Inhalt des Natels liegt bei den Eltern.

  5. Das Mitbringen und Spielen mit Waffen (Messer, Pistolen, etc.) und Feuerzeug ist verboten. Softair Pistolen und andere Attrappen fallen gesetzlich unter die Waffenverordnung.

  6. Das Verlassen des Schulhauses ist während des Unterrichts ohne Bewilligung nicht gestattet. Aus Versicherungsgründen dürfen die SchülerInnen während den Pausen das Schulhausareal nicht verlassen.

  7. Während des ganzen Jahres tragen die SchülerInnen in den Unterrichtsräumen Finken. Die Finken werden täglich nach Unterrichtsschluss auf dem Stuhl im Klassenzimmer deponiert.

  8. In der Turnhalle ist das Tragen von Turnschuhen oder Turnschläppli empfohlen. Turnschuhe dürfen keine schwarzen Sohlen haben.

  9. Die Schülerinnen und Schüler betreten ohne Bewilligung keine fremden Schulzimmer oder Zwischenräume. Die Turnhalle darf nur mit Aufsicht betreten werden.

  10. SchülerInnen vom 1. und 2. Stock benutzen den oberen Ein- und Ausgang (Südseite). SchülerInnen vom untersten Stock benutzen den unteren Ein- und Ausgang (Westseite). Dies gilt auch für die Pausen. Der hintere Ausgang (Nordseite/WC-Anlagen) darf aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden.

  11. Pausenordnung:
    Bei gutem Wetter: In der grossen Pause befinden sich alle SchülerInnen unter Aufsicht auf dem Pausenplatz. Den Schülern ist es untersagt auf Bäume zu klettern, auf dem Klettergerüst zu sitzen oder zu stehen. Beim Geräteraum hinter der Turnhalle sowie bei den Glascontainern ist kein Pausenplatz.
    Bei sehr schlechtem Wetter: Die SchülerInnen dürfen sich in den Gängen, mit Bewilligung auch in den Schulräumen, aufhalten.

  12. Den Anweisungen der Lehrerschaft und des Abwarts haben die SchülerInnen ohne Widerrede Folge zu leisten. Dies gilt auch bei schriftlichen Anordnungen (Bsp. Betreten des Rasens verboten).

  13. Zum Schulmobiliar und zu den Räumlichkeiten ist Sorge zu tragen. Beschädigungen jeder Art sind sofort der Lehrerschaft zu melden. Für fahrlässige oder absichtlich verursachte Beschädigungen haften die Eltern.

  14. Vergessenes Material für Hausaufgaben soll bei Kameraden organisiert werden. Klassenräume werden vom Abwart nicht geöffnet.

  15. Für schwere oder wiederholte Verstösse gegen die Schulhausordnung haben sich die Schülerinnen und Schüler vor der Schulkommission zu verantworten.